Ausgangssperre für den Kreis Alzey-worms

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Nun heißt es leider auch für den Landkreis Alzey-Worms – Ausgangssperre von 21:30 Uhr bis 05:00 Uhr des Folgetages – diese Informationen gab Landrat Heiko Sippel am Samstagmittag bekannt.

Grund für diese Maßnahmen sind laut Informationen der VRM GmbH & Co.KG die „zu stark steigende Infektionszahlen“

Aufgrund stark steigender Fallzahlen und der Virusausbreitung sieht die Landesregierung keine Möglichkeit, eine Ausnahme zuzulassen. „Wir haben die Weisung zu befolgen und ich werde am Montag die Verfügung veranlassen“, erklärt Heiko Sippel. Nach der öffentlichen Bekanntmachung am Dienstag tritt die Ausgangsbeschränkung am Mittwoch, dem 31. März um 00:00 Uhr in Kraft.

Ab dann ist das Verlassen der Wohnung und der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung täglich im Zeitraum zwischen 21:30 Uhr und 05:00 Uhr des Folgetages grundsätzlich untersagt. Auch Menschen, die nicht im Landkreis sesshaft sind, dürfen sich während des Zeitraums nicht mehr draußen aufhalten, heißt es weiter. Sippel konnte abweichend von der Musterverfügung des Landes (21:00 Uhr) eine Angleichung an die Regelung der Stadt Worms erreichen.

Ausnahmen gibt es bei triftigen Gründen, insbesondere für Menschen, die aus beruflichen Gründen die Wohnung verlassen müssen, bei medizinischen oder tiermedizinischen Notfällen, Besuche von Ehe- oder Lebenspartnern sowie Verwandten in gerader Linie, Menschen, die Pflege- oder Hilfsbedürftige unterstützen oder Sterbende und Schwerkranke begleiten. Auch Hundebesitzer dürfen ihren Hund ausführen.

Nun doch Ausgangssperre im Landkreis Alzey-Worms (allgemeine-zeitung.de)